Die Finanzverwaltung hat am 20.02.2025 eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen gegen Steuerfestsetzungen bei Anfechtung der Besteuerung von Erstattungszinsen veröffentlicht. Diese besagt, dass alle am 20.02.2025 anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen bestimmte Steuerfestsetzungen zurückgewiesen werden, wenn sie die Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung und § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes als verfassungswidrig (Verstoß gegen das Grundgesetz) anfechten.
Dies betrifft Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge sowie gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen und Verlustfeststellungen. Auch betroffen sind Anträge auf Aufhebung oder Änderung solcher Festsetzungen, die außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellt wurden.
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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